Antrag zur Vereinsförderung

Von | 20. Juni 2025

Antrag zur Aufnahme eines Tagesordnungspunktes auf die Sitzung des Stadtrats

Antrag:

Gemäß § 36 Absatz 5 SächsGemO / § 7 Absatz 2 Geschäftsordnung beantragt die CDU-Fraktion und die Fraktion der Bürgerliste den nachfolgend näher bezeichneten Tagesordnungspunkt „Beschlussfassung über die Vereinsförderrichtlinie der Stadt Naunhof“ auf die Tagesordnung spätestens der übernächsten Sitzung des Stadtrates zu setzten.

Begründung:

Die örtlichen Vereine spielen eine wichtige gesellschaftliche Rolle und leisten mit ihrem bürgerschaftlichen Engagement einen wichtigen Beitrag zur Gestaltung des kulturellen und gesellschaftlichen Lebens. Sie ermöglichen vielfältige Sportangebote und eine Freizeitgestaltung. Sie sind ein wichtiger Träger der Kinder- und Jugendarbeit.

Zur Anerkennung und Unterstützung der ehrenamtlichen Arbeit in den örtlichen Vereinen wurde vom Stadtrat die „Förderrichtlinie der Stadt Naunhof für Sport und Kultur“ vom 01.07.2015 beschlossen. In den letzten Jahren wurde die Anwendung dieser Förderrichtlinie allerdings ausgesetzt und dafür auch keine Mittel mehr im Haushalt der Stadt Naunhof vorgesehen. Als ein Zeichen der Wertschätzung der ehrenamtlichen Arbeit stehen für das Jahr 2025 nun für eine Vereinsförderung wieder 5.000 € zur Verfügung. Nach Auffassung der CDU-Fraktion und der Fraktion der Bürgerliste soll eine einfache Regelung geschaffen werden, die einen deutlich geringeren bürokratischen Aufwand für Vereine und Stadtverwaltung verursacht, als das bei der bisherigen Förderrichtlinie der Fall ist. Die CDU-Fraktion und die Fraktion der Bürgerliste wird dazu zum gegebenen Zeitpunkt einen Beschlussantrag, einen Entwurf einer Vereinsförderrichtlinie und eine Kalkulation vorlegen und nach Aufruf des beantragten Tagesordnungspunkte die Unterlagen auch erläutern und begründen.

Naunhof, 10.06.2025

gez. Michael Schramm, Fraktionsvorsitzender (CDU)

gez. Uwe Herrmann, Fraktionsvorsitzender (Fraktion der Bürgerliste)

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